Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN 1. Überarbeitung des EU-Bankenabwicklungsregimes – BRRD II/SRMR II Richtlinie (EU) 2019/879 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinsti - tuten und Wertpapierfirmen Verordnung (EU) 2019/877 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen Ziel der Überarbeitung des EU-Bankenabwicklungsregimes (BRRD II/SRMR II) ist es, den Rahmen zur Sanierung und Abwicklung notleidender Banken zu stärken. Die Überarbeitung der BRRD/SRMR wurde als Teil des Bankenpakets der Europäischen Kommission, zu dem auch die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie und -verordnung gehörte, im November 2016 vorgestellt. Das Ban - kenpaket soll die Risiken im Bankensektor weiter reduzieren, die Widerstandsfähigkeit des Sektors erhöhen und die Grundlage für weitere Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion bilden. Durch die Überarbeitung der BRRD II/SRMR II wurde Folgendes beschlossen: → Umsetzung des internationalen Standards des Finanzstabilitätsrates („Financial Stability Board“, „FSB“) zur Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit („Total Loss-Absorbing Capacity“, „TLAC“) für global systemrelevante Banken („G-SIBs“) von 2015 und die entsprechende Harmonisierung der TLAC-Anforderungen mit den MREL-Anforde - rungen („Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities“) → Neue Kalibrierung der MREL-Anforderungen → Einführung expliziter Schutzbestimmungen zum Vertrieb von nachrangigen MREL-fähigen Schuldtiteln an Kleinanleger → Harmonisierung der Moratoriumsbefugnisse → Überarbeitung der Vertragsbestimmungen für einen Bail-in mit EU-Drittstaaten → Überarbeitung der Befugnisse der Abwicklungsbehörden zumAbbau bzw. zur Beseitigung vonHindernissen für die Abwicklungsfähigkeit → Überarbeitung der Ausschüttungsbeschränkungen bei Nichteinhaltung der MREL Kurzübersicht Vorschlag der Kommission vom 23. November 2016 Allgemeine Ausrichtung des Rates am 25. Mai 2018 Position des Parlaments am 19. Juni 2018 Veröffentlichung im Amtsblatt am 7. Juni 2019 46

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