Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN Fragwürdig erscheint der praktische Mehrwert der Anforderung, dass Institute pauschal jeden TLAC-/ MREL-fähigen Schuldtitel nur dann vorzeitig kündi - gen, tilgen, zurückzahlen oder zurückkaufen können, sofern eine Genehmigung der Abwicklungsbehörde vorliegt. Eine Ausgestaltung in dieser Form wird zwangsläufig zu erhöhten bürokratischen Aufwen - dungen auf Instituts- und Behördenseite führen, da Institute zur Marktpflege in der Regel täglich Rück - käufe durchführen. Ferner sehen auch die TLAC-Empfehlungen des FSB lediglich vor, dass Ins - titute bei der zuständigen Behörde eine Genehmi - gung beantragen sollen, wenn durch die Rücknah - me- bzw. Rückkaufmaßnahme die vorgegebene Mindestquote unterschritten zu werden droht. In der ersten Jahreshälfte 2021 hat die Europäische Kommission eine Überprüfung der Vorgaben der SRMR, der BRRD und der Einlagensicherungsrichtli - nie durch einen Konsultationsprozess eingeleitet. Beim Krisenmanagement sollen insbesondere die Themenfelder aufsichtliche Frühinterventionsmaß - nahmen, Abwicklungsvoraussetzungen, Finanzie - rungsquellen im Rahmen Abwicklung/Liquidation, Behandlung von Kleinanlegern im Rahmen des Bail-in und Harmonisierung der Gläubigerhierarchie überarbeitet werden. 52
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=