Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN Geschäftsmodell von Förderbankenmaßgeschneider - te nationale Aufsichtsregelungen zur Anwendung kommen. Ebenso begrüßenswert ist, dass die neuen Bestim - mungen zur Leverage Ratio die Herausrechnung von durchgeleiteten Förderkrediten, Forderungen zwi - schen Instituten desselben institutsbezogenen Si - cherungssystems (IPS) und des garantierten Teils von Exportkrediten ermöglichen. Dadurch kann eine ungerechtfertigte Belastung einzelner risikoarmer Geschäftsmodelle vermieden werden. Bedenklich ist jedoch die bis 31. Dezember 2020 geplante Prüfung der EU-Kommission hinsichtlich einer gesonderten Behandlung anderweitig systemrelevanter Institute (O-SII) durch Erfüllung einer höheren Leverage Ratio. Weitere Aufschläge für einzelne Institute sind kritisch zu sehen, da bereits heute die Leverage Ratio trotz der Einführung als Backstop eine Vielzahl an Ge - schäftsmodellen aktiv beschränkt. Darüber hinaus ist insbesondere die tägliche Berechnung der Leve - rage Ratio für die Institute IT-seitig kaum zu bewäl - tigen. Weiterhin handelt es sich um ungeprüfte Zahlen, sodass der Mehrwert aus aufsichtlicher Sicht den damit verbundenen Aufwand nicht rechtfertigt. Daher ist die Berechnung, basierend auf Tagesend - werten, abzulehnen. Positiv bewerten wir zudem die legislative Klarstel - lung, dass Kapitalinstrumente unter bestimmten Bedingungen auch bei einembestehenden Ergebnis abführungsvertrag (EAV) dem harten Kernkapital zugerechnet werden können. Das Anerkennungskri - terium des freien Ausschüttungsermessens wird in - soweit auch bei einem EAV als erfüllt angesehen. Die EBA war zuvor in einer Auslegungsentscheidung zu einer anderslautenden Einschätzung gelangt, die nunmehr außer Kraft gesetzt wird. Begrüßenswert ist darüber hinaus, dass die Kapitalzuschläge in der Säule 2 (P2R und P2G) nicht nur in Form von hartem Kernkapital, sondern in der Gesamtheit möglicher Eigenmittelinstrumente vorgehaltenwerdenmüssen. In der Praxis fordert insbesondere die EZB in der Regel hartes Kernkapital. Ferner werden die Ausweitung des bereits bestehen - den KMU-Unterstützungsfaktors sowie der neu ein - geführte Unterstützungsfaktor für Infrastruktur finanzierungen begrüßt. Aufgrund des oft geringeren Risikos solcher Finanzierungen ist eine diesbezügli - che Reduzierung der bankaufsichtlichen Eigenkapi - talanforderungen gerechtfertigt. Ebenso werden größere Anreize für erweiterte Kreditvergaben an die entsprechenden Wirtschaftsbereiche gesetzt. Die vorgenommene Stärkung des Proportionalitäts - prinzips ist zwar ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dem jedoch noch weitere folgen müssen, umdas angestrebte Ziel zu erreichen. Nach - dem insbesondere im Bereich der Datenerhebungen undMeldepflichten weitere bürokratische Anpassun - gen auf alle Institute zukommen, bleibt abzuwarten, inwiefern die von der EBA vorzulegenden Vorschläge zur Senkung der administrativen Kosten konkret ausgestaltet sind und Erleichterungen schaffen. Zu - demgreift die Beschränkung der Kosten-Nutzen-Ana - lyse auf kleine und nicht komplexe Institute zu kurz. Auch mittlere und größere Institute sollten von künftigen Entlastungen profitieren. 60
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