Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
A A. BANK- UND BANKAUFSICHTSRECHT III. VORHABEN IN BERATUNG Ansatz kombiniert verschiedene Elemente: Er stützt sich zumeinen auf das Rückversicherungsmodell, das auf die Vorschläge der Kommission zurückgeht, und zum ande - ren auf ein System der verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen Einlagensicherungssystemen. Viele Parameter des hybriden EDIS-Ansatzes warenGegenstand weiterer Diskussionen in der zweiten Jahreshälfte 2020 unter der deutschen Ratspräsidentschaft. Die EU-Kommission beabsichtigte nunmehr, im 4. Quar - tal 2021 entsprechende Entwürfe zur Überarbeitung der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD 3), SRM-Ver ordnung (SRMR 3) und Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD 2) zu veröffentlichen, in deren Zusammenhang auch Vorschläge zu einer Europäischen Einlagensiche - rung eingebracht werden sollten. Aufgrund der stark divergierenden Ansichten im Rat konnte jedoch weiterhin keine Einigung erzielt werden. Daher wartet die EU-Kommission auf politische Vorgaben („political guidance“) aus dem Rat, um eine Basis („lan - ding Zone“) für das weitere Vorgehen festlegen zu kön - nen. Dafür wartet sie zunächst die Bundestagswahlen ab. Dem Vernehmen nach ist mit der Veröffentlichung der Entwürfe zur Überarbeitung der EU-Bankenabwicklungs - richtlinie (BRRD 3), SRM-Verordnung (SRMR 3) und Einla - gensicherungsrichtlinie (DGSD 2) auf das 2. Halbjahr 2022 verschoben worden. BEWERTUNG Die Vertiefung der Bankenunion könnte nach erfolg - reich durchgeführten Schritten der Risikoreduzierung sinnvoll sein, darf jedoch die Funktionsfähigkeit der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht ge - fährden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung eines Europäischen Einlagensicherungssystems ist die Frage von erheblicher Bedeutung, welche Vorbedin - gungen erfüllt sein müssen, bevor eine europäische Einlagensicherung aufgebaut werden kann. Mögliche und zu konkretisierende Vorbedingungen könnten insbesondere ausreichend sein: TLAC/MREL, die an - gemessene Behandlung von Staatsanleihen, der weitere Abbau von NPL und die Harmonisierung des Kommission der Beitrag aus dem DIF sukzessiv steigen würde.. Ab 2024 sollte laut Vorschlag die Vollversicherung beginnen. Ab dann würde EDIS im Entschädigungs- bzw. Abwicklungsfall 100 % des Liquiditätsbedarfs überneh - men. Die Durchführung des Entschädigungsverfahrens verbliebe voraussichtlich bei den nationalen Systemen. Der Vorschlag sieht vor, dass das SRB eine Vielzahl neuer Aufgaben imZusammenhangmit der Verwaltung des DIF, der Berechnung der risikobasierten Beiträge der Banken, der Überwachung der Zahlungen und der Auszahlung der verfügbaren Finanzmittel an das zuständige Einlagensi - cherungssystem im Krisenfall übernehmen soll. Der Vor - schlag sieht außerdem vor, dass der DIF während der ersten beiden Phasen nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das nationale Einlagensicherungs - system einen bestimmten Prozentsatz der bis 2024 zu erreichenden Zielausstattung erreicht hat. So soll ein Anreiz zur Befüllung der nationalen Fonds gemäß Richt - linie 2014/49/EU geschaffen werden. Aufgrund fehlender Fortschritte bei den Verhandlungen über die Einführung eines EDIS schlug die EU-Kommissi - on 2017 in einer Mitteilung zur Vollendung der Banken - union einen verwässerten EDIS-Ansatz vor: EDIS sollte danach zuerst nur Liquiditätsunterstützung leisten (ein - geschränkte Rückversicherung) und erst zu einem späte - ren Zeitpunkt auch Verluste von nationalen Einlagensi - cherungssystemen übernehmen (eingeschränkte Mitversicherung). Die Rückversicherung sollte imGegen - zug risikobasierte Beiträge erheben, die verschiedene Ausfallrisiken berücksichtigen, u. a. auch Konzentra tionsrisiken im Zusammenhang mit dem Halten von Staatsanleihen in Bankbilanzen. Die dritte Etappe der Vollversicherung solle vorerst verschobenwerden, jedoch würde nicht auf sie verzichtet. Die zuständige Ratsarbeitsgruppe schlug u. a. vor, die Einlagensicherungssysteme auf mitgliedstaatlicher Ebene umein zentrales europäisches Rückversicherungssystem zu ergänzen. Dieser Vorschlag fand jedoch keineMehrheit im Rat. Die Arbeiten auf Ratsebene dauern weiterhin an. Wenngleich diemöglichen Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells kontrovers diskutiert werden, stößt ein Kompromissvorschlag der österreichischen Ratspräsi - dentschaft auf breite Zustimmung. Dieser sog. hybride 62
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