Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die Überarbeitung der Prospektrichtlinie war eine der ersten Initiativen der Kapitalmarktunion, umdie Finanzie - rung über die Kapitalmärkte zu erleichtern, zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu schaffen und zur Markteffizienz beizutragen. Umdie Inanspruchnahme vonKapitalmarkt - finanzierung durch KMU zu unterstützen, sollte mit der Prospektverordnung zudem sichergestellt werden, dass KMU-Wachstumsmärkte besonders behandelt werden. Überwiegend gelten die Bestimmungen der Prospektver - ordnung seit dem 21. Juli 2019. Die Prospektverordnung stellt Anforderungen für die Erstellung und Genehmigung der Prospekte auf. Sie kennt folgende Ausnahmen von der Prospektpflicht: → Angebote vonWertpapierenmit einemGesamtgegen - wert in der EU von weniger als 1 Mio. Euro, berechnet auf zwölf Monate, → Wertpapierangebote anweniger als 150 natürliche und juristische Personen pro Mitgliedstaat, → Angebotemit einemMindestbetrag/einer Mindeststü - ckelung von 100.000 Euro sowie → Daueremissionen von Nichtdividendenwerten von Kreditinstituten bis zu einem Betrag von weniger als 75 Mio. Euro, berechnet auf zwölf Monate. 4. Prospektrecht Verordnung 2017/1129/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist Die Prospektverordnung ersetzte am 21. Juli 2019 die Prospektrichtlinie aus dem Jahre 2003 und gestaltete da - durch das nationale Prospektrecht grundlegend neu. Sie regelt EU-weit den Wertpapierprospekt, der beim öf - fentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu ver - öffentlichen ist. Gegenstand der Verordnung sind u. a. Erstellung, Inhalt und Aufmachung eines Prospekts, Prospekthaftung, Gültigkeit des Prospekts, Veröffentlichung von Nachträgen und Zusammenspiel zwischen Prospekt und Werbematerial. Durch die Prospektverordnung wird der EU-Wachstumsprospekt eingeführt, um neue Finanzierungsquellen für KMU zu erschließen und die Kosten der Kapitalaufnahme zu senken. Charakteris - tika eines EU-Wachstumsprospekts sind ein kürzerer Inhalt, eine verkürzte Zusammenfassung sowie eine Aufma - chung nach gewissen Standards. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag für eine Prospekt verordnung vom 30. November 2015 Veröffentlichung imAmts - blatt am30. Juni 2017 Kommissionsvorschlag zu KMU-Wachstums - märkten vom 24. Mai 2018 Anwendbarkeit der Prospektverordnung seit 21. Juli 2019 Kommissionsvorschlag für einen „Quick Fix“ vom 24. Juli 2020 Veröffentlichung imAmts - blatt am26. Februar 2021 Nächster Bericht über die Anwendung bis 21. Juli 2022 76 B
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTc=