Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Mit einem einheitlichen Rechtsrahmen soll die Entwick - lung gedeckter Schuldverschreibungen in der gesamten EU vorangetrieben werden und Kreditinstitute sollen weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Realwirt - schaft haben. Die Richtlinie enthält Anlegerschutzvorschriften für ge - deckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten mit Sitz in der EU begeben werden. Die Begriffe „gedeck - te Schuldverschreibung“, „Programmgedeckter Schuld - verschreibungen“, „Deckungspool“, „Deckungsaktiva“, „Trennung“, „Anforderung der kongruenten Refinanzie - rung“ sowie weitere Begrifflichkeiten werden definiert. Gedeckte Schuldverschreibungenwerden als Schuldver - schreibungen definiert, die von Kreditinstituten begeben werden und durch einen abgegrenzten Pool von Vermö - genswerten besichert sind, auf den die Inhaber der Schuldverschreibungen als bevorrechtigte Gläubiger direkt zugreifen können. Traditionell werden sie von Kreditinstituten begeben. Die Richtlinie gestattet es in Fortsetzung dieser Tradition nur Kreditinstituten, ge - deckte Schuldverschreibungen zu begeben. Der eigent - liche Zweck des Instruments ist die Bereitstellung von Mitteln für Darlehen. Zudem verfügen Kreditinstitute über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Steuerung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit den Darlehen im Deckungspool und unterliegen strengen Eigenkapitalanforderungen, die in Einklang mit dem 5. Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emis - sion gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen Verordnung (EU) 2019/2160 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen Gedeckte Schuldverschreibungen sind von einem Kreditinstitut begebene Finanzinstrumente, die durch einen gesonderten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten einen bevorrechtigten Zugriff haben. Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine effiziente Finanzierungsquelle für dieWirtschaft, die Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Der EU-Rechtsrahmen beinhaltet eine Reihe Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen. Er enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung. Ein harmonisierter Regelungsrahmen bietet nach Ansicht der EU-Gesetz - geber eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute, die dadurch besser in der Lage sind, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher undUnternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag vom 12. März 2018 Veröffentlichung imAmts - blatt am 18. Dezember 2019 Nationale Umsetzung bis zum 8. Juli 2021 79 B
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