Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT BEWERTUNG Die Einführung von Basisinformationsblättern sind aus Sicht des Anlegerschutzes nachvollziehbar. Allerdings ist die Regulierungsdichte zu groß, die Vorgaben sind strikt einzuhalten, was oft nicht praxisgerechte Ergeb - nisse hervorruft. Einige Angaben – wie die Performan - ceszenarien – können nicht immer sinnvoll befüllt werden und führten teilweise zu abwegigen Zahlen, die kein Kleinanleger mehr nachvollziehen kann. Als Konsequenz haben die ESAs selbst die Verwendung eines Warnhinweises für die Performance-Szenarien vorgeschlagen, was vor dem Hintergrund der regula - torisch strikt vorgegebenen Methodologie schon ex - emplarisch dafür ist, dass die PRIIPs-Verordnung grundlegend überarbeitet werden muss. Auch ist der Bereich der erfassten Produkte alles andere als klar. Die Europäische Kommission hat es bislang unterlas - sen, zum Anwendungsbereich klare Vorgaben zu ma - chen. Diese Aspekte sollten im Rahmen eines umfas - senden Reviews der PRIIPs-Verordnung dringend klargestellt werden. Die Überarbeitung der RTS (Le - vel 2) vor der Level-1-Anpassung, wie es derzeit vorge - sehen ist, wird keine Verbesserungen bringen, zumal die neuen RTS-Vorschläge die Vergleichbarkeit zwi - schen den einzelnen Produktklassen weiter ver - schlechtern. Zudem haben die ESAs auf Level III teil - weise sehr weitgehende Interpretationen und Auslegungen getroffen. Diese sollten im Rahmen des PRIIPs-Reviews dringend in die Regulierung auf Level I oder II aufgenommen werden. REFERENZ Verordnung (EU) 1286/2014 vom 26. November 2014 (konsolidierte Fassung) Vorschlag für eine Änderungsverordnung vom 15. Juli 2021, COM(2021) 397 84 B
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