Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)
B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Sanktionen und Ermittlungen: Verwaltungssanktionen sollen in der Regel veröffentlicht werden. Es sollen ein - heitliche Mindeststandards zur Bestimmung der für eine Person oder Gesellschaft tatsächlich anwendbaren Sank - tion festgesetzt werden. Die Vorschriften, die sich auf eine Mindeststückelung von 50.000 Euro beziehen, wurden imZuge der Überarbeitung der Prospektrichtlinie geändert. Die von Transparenzan - forderungen befreiendeMindeststückelungwurde jeweils auf 100.000 Euro angehoben. Die Transparenzrichtlinie wird durch delegierte Gesetz - gebung der Europäischen Kommission ergänzt. BEWERTUNG Die Einführung von ESEF-Vorschriften erfolgte mit Verzögerungen und ohne Berücksichtigung der Prü - fungskosten im Rahmen der Auswirkungsstudie. Die Einwände vieler Stakeholder gegen die voreilige For - matfestlegung blieben unberücksichtigt. Die Veror - tung der Anforderungen in der Transparenzrichtlinie spricht für die Einstufung von ESEF als ein Offenle - gungs- und nicht als Aufstellungsformat. Die Vorgaben lehnen sich nicht unbedingt an die üblichen Ab - schlussstrukturen der Kreditinstitute an; eine Vielzahl an individuellen Taxonomie-Erweiterungen ist daher notwendig. Neben dem Erstimplementierungsauf - wand sind Institute außerdem mit jährlichen Kosten für die laufende Erstellung der ESEF-Berichte und die Taxonomie- undMapping-Anpassungen konfrontiert. Weitere Anpassungen und damit verbundene laufende Kosten könnten mit der Überarbeitung der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einhergehen, sofern sie zu signifikanten Erweiterungen des ESEF-An - wendungsbereichs und -Berichtsumfanges führen werden. REFERENZ 2004/109/EG (Richtlinie) vom15. Dezember 2004 (konso - lidierte Fassung 87 B
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