Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Vor dem Hintergrund der Rolle, die Ratings von Verbrie - fungen während der Finanzkrise 2007/2008 spielten, wurde von den EU-Gesetzgebern 2009 eine Verordnung über Ratingagenturen verabschiedet. In der EU aktive Ratingagenturen sind seither verpflichtet, sich in der EU zu registrieren und regulatorische Vorgaben zur Vermei - dung vonQualitäts- und Transparenzmängeln sowie Inte - ressenkonflikten zubefolgen. Nur Ratings von registrierten Ratingagenturen können europaweit für regulatorische Zwecke verwendet werden. Die EU-Lizenzmuss bei ESMA beantragt werden. Die Registrierungspflicht besteht auch für External Credit Assessment Institutions (ECAI) nachden CRD-Bestimmungen. Ratingagenturen müssen ihre Modelle, Methoden und grundlegendenAnnahmenveröffentlichen, auf die sich ihre Ratings stützen. Sie müssen nachweisen, dass die Bewer - tungenauf Grundlage aller verfügbaren Informationenund aus verlässlichen Quellen vorgenommen wurden. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit müssen Agen - turen (interne) Rotationsmechanismen für Analysten mit einermaximalen Verweildauer von sieben Jahren einrich - ten. Neben der Ausarbeitung von Ratings dürfen keine Beratungstätigkeiten ausgeübt werden. Ratingkategorien für strukturierte Produkte müssen mit einem zusätzlichen Symbol gekennzeichnet werden, um auf die Eigenheiten dieser Produkte hinzuweisen. Unbe - auftragte Ratings müssen klar gekennzeichnet werden. Um die Transparenz zu verbessern, müssen Ratingagen - turen jährlich einen Transparenzbericht veröffentlichen. Außerdem müssen sie ESMA standardisierte historische 9. Verordnung über Ratingagenturen Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen Die Ratingagenturen-Verordnung regelt, dass alle Kreditratingagenturen, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in der EUhaben, nach dieser Verordnung zugelassen oder registriert seinmüssen und einer Beaufsichtigung unterworfen sind. Ausnahmebestimmungen sieht die Verordnung für Notenbanken oder Kreditauskunfteien vor. Seit 1. Juli 2011 ist die Gesamtverantwortung der Beaufsichtigung der Kreditratingagenturen auf ESMA übergegangen. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass alle Kreditinstitute, Versicherungen und andere beaufsichtigte Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche für regulatorische Zwecke nur noch Ratings von solchen zugelassenen Kredit - ratingagenturen verwenden dürfen. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag CRA I vom 12. November 2008 CRA I imAmtsblatt am 17. November 2009 Kommissionsvorschlag CRA II vom 2. Juni 2010 CRA II im Amtsblatt am 31. Mai 2011 Kommissionsvorschlag CRA III vom 15. November 2011 CRA III im Amtsblatt am 31. Mai 2013 91 B

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