Kreditwirtschaftlich wichtige Vorhaben der EU (2021)

B. KAPITALMARKT- UND WERTPAPIERRECHT I. IN DEUTSCHLAND GELTENDES EU-RECHT Die Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenpar - teien und Transaktionsregister, die wegen der Kurzform ihres Arbeitstitels „EuropeanMarket Infrastructure Regu - lation“ EMIR genannt wird, ist eine Umsetzung der G20-Verpflichtung des Treffens in Pittsburgh imSeptem - ber 2009, bis spätestens Ende 2012 alle standardisierten OTC-Derivat-Kontrakte, sofern diesmöglich ist, an Börsen oder auf elektronischen Handelsplattformen zu handeln und durch zentrale Gegenparteien abzuwickeln sowie an Transaktionsregister zu melden. Kontrakte, die nicht zentral abgewickelt werden, sollten Gegenstand höherer Kapitalanforderungen sein. Die Europäische Kommission legte den Verordnungsvorschlag imSeptember 2010 vor, der ein knapp zweijähriges Gesetzgebungsverfahren durchlief und schließlich imAugust 2012 in Kraft getreten ist. Die Anwendbarkeit verschiedener Vorschriften erfolg - te zu unterschiedlichen Zeitpunkten und teilweise ab - hängig von internationalen Standards. So werden z.B. die abschließenden Phasen des bilateralen Margining erst ab 2021 bzw. 2022 gelten. Zwischenzeitlich wurde EMIR regulär überarbeitet (Kommissionsvorschlag EMIR REFIT vom4. Mai 2017, Veröffentlichung imAmtsblatt am 28. Mai 2019 als Verordnung (EU) 2019/834) sowie separat wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Letzteres wurde notwendig, da das Vereinigte König - reich mit dem Austritt zum Drittstaat wurde und ein be - trächtliches Volumen an Transaktionen nicht mehr in der EU abgewickelt wird (Kommissionsvorschlag EMIR 2.2 vom13. Juni 2017, Veröffentlichung imAmtsblatt am12. Dezember 2019 als Verordnung (EU) 2019/2099). EMIR betrifft grundsätzlich alle Arten von OTC-Derivaten und im Falle der Meldepflicht alle Arten von Derivaten. Die genauen Derivateklassen, die für das zentrale Clea - ring geeignet sind, müssen durch ESMA festgestellt werden. Die Verpflichtung, OTC-Derivat-Kontrakte über eine zentrale Gegenpartei abzuwickeln, gilt für sogenannte finanzielle Gegenparteien (dazu gehören Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, etc.) sowie für andere Firmen (nicht-finanzielle Gegenarteien), die über große OTC-Derivat-Positionen verfügen. Die Verordnung sieht einige begrenzte Ausnahmen vor, u. a. für Kontrakte von Unternehmen außerhalb des Finanz - sektors und unterhalb eines bestimmten Schwellenwer - tes, EFSF, ESM, Zentralbanken, multilaterale Entwick - lungsbanken, Förderbanken auf Zentralstaatsebene und 11. Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4. Juli 2012 über OTC-Deriva - te, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister Als eine wesentliche Reaktion auf die 2007/2008 ausgelöste Finanzkrise verfolgt die EMIR genannte Verordnung den Zweck, die Transparenz und Stabilität der Derivatemärkte zu erhöhen. Sie führt eine Clearingpflicht für OTC-De - rivat-Kontrakte ein sowie spezifische Anforderungen an das Risikomanagement von nicht zentral abwickelbaren Kontrakten. Außerdem wird ein Meldewesen für alle Derivattransaktionen geschaffen. Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wird zudem ein Schwerpunkt auf die aufsichtlichen Anforderungen an in Drittländern ansässige zentrale Gegenparteien (CCPs) gelegt. Kurzübersicht Kommissionsvorschlag am 15. September 2010 Veröffentlichung imAmts - blatt am27. Juli 2012 EMIR REFIT im Amtsblatt am 28. Mai 2019 EMIR 2.2 im Amtsblatt am 12. Dezember 2019 94 B

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